Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Auslegung Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht 2025

1. Aufgrund von § 95b Abs. 1 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Ulm am 10.07.2026 den Jahresabschluss für das Jahr 2025 festgestellt.
2. Der Jahresabschluss 2025 sowie der Rechenschaftsbericht 2025 liegen gemäß § 95b Abs. 2 GemO in der Zeit vom 20.07.2026 bis 28.07.2026 bei der Stadt Ulm, Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht, Münchner Str. 2, Zimmer 0.001 (BürgerService Bauen) aus und können während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.

gez.: Knoll
Verbandsvorsitzender

Sprechzeiten: Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht
Bürgerservice Bauen
Montag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag 12:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Tag der Veröffentlichung: 13.07.2026

42. Teiländerung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans des Nachbarschaftsverbands Ulm - Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) -

Der Nachbarschaftsverband Ulm führt zurzeit ein Verfahren zur 42. Teiländerung des seit Februar 2002 rechtswirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplans für den Teilbereich:

Ulm-Jungingen: Beschleunigungsgebiet Wind

durch.

Allgemeines Ziel ist es, im Nachbarschaftsverband einen ausgewogenen Energiemix aus regenerativen Energien zu fördern, planerisch zu ermöglichen und umweltverträglich auszubauen und somit zum allgemeinen Klimaschutz beizutragen. Hierzu sind aus Sicht des Nachbarschaftsverbands Ulm weitere Flächenausweisungen erforderlich.

Nach Beschluss der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbands Ulm vom 10.07.2026 findet in der Zeit vom 03.August - 11. September 2026 die öffentliche Auslegung des Änderungsplans mit Begründung und Umweltbericht sowie den bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB statt. In dieser Zeit können die Unterlagen im Bürgerservice Bauen der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht der Stadt Ulm, Münchner Str. 2, Zimmer 0.001 während der Sprechzeiten eingesehen werden. In diesem Zeitraum können die Unterlagen auch im Internet unter www.nachbarschaftsverband-ulm.de abgerufen werden. Bis zum 11.09.2026 besteht für jedermann Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme per Email (nachbarschaftsverband@ulm.de) oder zur postalischen Stellungnahme. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. (Postalische Anschrift: Nachbarschaftsverband Ulm, Postfach 3940, 89070 Ulm).

Bei Flächennutzungsplänen ist darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden nachfolgend aufgeführt:
Fachgutachten:
Verfasser: Nachbarschaftsverband Ulm
Thema: Umweltbericht
Fachgutachten:
Verfasser: Sieber Consult
Thema: modifizierte artenschutzrechtliche Prüfung
Stellungnahme:
Verfasser: Bürger Einwender 1
Thema: Landschaftsschutz, Schallschutz
Stellungnahme:
Verfasser: Bürger Einwender 2
Thema: Landschaftsschutz, Schallschutz
Stellungnahme:
Verfasser: Bürger Einwender 3
Thema: Landschaftsschutz, Forstwirtschaft, Naherholung, Artenschutz
Stellungnahme:
Verfasser: Gemeinde Elchingen:
Thema: Immissionsschutz, Schattenwurf, Umzingelung
Stellungnahme:
Verfasser: Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Thema: Landwirtschaft, Forst, Naturschutz
Stellungnahme:
Verfasser: RP Freiburg
Thema: Bodenschutz
Stellungnahme:
Verfasser: Stadt Ulm - SUB V
Thema: Naturschutz, Immissionsschutz

Die Lage der Planänderung kann der nachfolgenden Planskizze entnommen werden.

Sprechzeiten Bürgerservice Bauen:
Mo 08:00-12:30 und 14:00-16:00 Uhr
Di 08:00-12:30 Uhr
Mi 08:00-12:30 Uhr
Do 12:30-17:00 Uhr
Fr 08:00-12:30 Uhr

Knoll
Verbandsvorsitzender