Öffentliche Bekanntmachungen:
41. Änderung des Flächennutzungsplans des Nachbarschaftsverbands Ulm
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Der Verwaltungsrat des Nachbarschaftsverbands Ulm hat in seiner Sitzung am 28.03.2025 beschlossen, den seit Februar 2002 rechtswirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplan für die Teilbereiche:
Ulm: geplante Sonderbauflächen (Windkraft)
zu ändern.
Allgemeines Ziel ist es, im Nachbarschaftsverband einen ausgewogenen Energiemix aus regenerativen Energien zu fördern, planerisch zu ermöglichen und umweltverträglich auszubauen und somit zum allgemeinen Klimaschutz beizutragen. Hierzu sind aus Sicht des Nachbarschaftsverbands Ulm Flächenausweisungen für Windkraft erforderlich.
Die Bürger sollen gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die Planung informiert und am Änderungsverfahren beteiligt werden. Der Planentwurf kann vom 14. April 2025 - 14. Mai 2025 im Bürgerservice Bauen der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht der Stadt Ulm, Münchner Str. 2, Zimmer 0.001 während der Sprechzeiten eingesehen werden. In diesem Zeitraum können die Unterlagen auch im Internet unter www.nachbarschaftsverband-ulm.de abgerufen werden. Bis zum 14.05.2025 besteht für jedermann Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme per Email (info@nachbarschaftsverband-ulm.de) oder zur postalischen Stellungnahme (Nachbarschaftsverband Ulm, Postfach 3940, 89070 Ulm).
Die Lage der Planänderungen können der nachfolgenden Planskizzen entnommen werden.
Sprechzeiten Bürgerservice Bauen:
Mo 08:00-12:30 und 14:00-16:00 Uhr
Di 08:00-12:30 Uhr
Mi 08:00-12:30 Uhr
Do 12:30-17:00 Uhr
Fr 08:00-12:30 Uhr
Roth
Verbandsvorsitzender
Der Verwaltungsrat des Nachbarschaftsverbands Ulm hat in seiner Sitzung am 28.03.2025 beschlossen, den seit Februar 2002 rechtswirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplan für die Teilbereiche:
Ulm: geplante Sonderbauflächen (Windkraft)
zu ändern.
Allgemeines Ziel ist es, im Nachbarschaftsverband einen ausgewogenen Energiemix aus regenerativen Energien zu fördern, planerisch zu ermöglichen und umweltverträglich auszubauen und somit zum allgemeinen Klimaschutz beizutragen. Hierzu sind aus Sicht des Nachbarschaftsverbands Ulm Flächenausweisungen für Windkraft erforderlich.
Die Bürger sollen gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die Planung informiert und am Änderungsverfahren beteiligt werden. Der Planentwurf kann vom 14. April 2025 - 14. Mai 2025 im Bürgerservice Bauen der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht der Stadt Ulm, Münchner Str. 2, Zimmer 0.001 während der Sprechzeiten eingesehen werden. In diesem Zeitraum können die Unterlagen auch im Internet unter www.nachbarschaftsverband-ulm.de abgerufen werden. Bis zum 14.05.2025 besteht für jedermann Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme per Email (info@nachbarschaftsverband-ulm.de) oder zur postalischen Stellungnahme (Nachbarschaftsverband Ulm, Postfach 3940, 89070 Ulm).
Die Lage der Planänderungen können der nachfolgenden Planskizzen entnommen werden.
Sprechzeiten Bürgerservice Bauen:
Mo 08:00-12:30 und 14:00-16:00 Uhr
Di 08:00-12:30 Uhr
Mi 08:00-12:30 Uhr
Do 12:30-17:00 Uhr
Fr 08:00-12:30 Uhr
Roth
Verbandsvorsitzender