Öffentliche Bekanntmachungen
43. Teiländerung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans des Nachbarschaftsverbands Ulm - Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) -
Der Nachbarschaftsverband Ulm führt zurzeit ein Verfahren zur 43. Teiländerung des seit Februar 2002 rechtswirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplans für den Teilbereich:
Ulm: Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen
durch.
Auf Grund neuer planerischer Voraussetzungen ist eine Teiländerung notwendig. Vorgesehen ist die Darstellung einer Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen. Im Nordosten von Wiblingen soll der Gartenabfallplatz an einen anderen Standort verlegt werden.
Nach Beschluss des Verwaltungsrates des Nachbarschaftsverbands Ulm vom 27.03.2026 findet in der Zeit vom 13. April - 15. Mai 2026 die öffentliche Auslegung des Änderungsplans mit Begründung und Umweltbericht sowie den bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB statt. In dieser Zeit können die Unterlagen im Bürgerservice Bauen der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht der Stadt Ulm, Münchner Str. 2, Zimmer 0.001 während der Sprechzeiten eingesehen werden. In diesem Zeitraum können die Unterlagen auch im Internet unter www.nachbarschaftsverband-ulm.de abgerufen werden. Bis zum 15.05.2026 besteht für jedermann Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme per Email (nachbarschaftsverband@ulm.de) oder zur postalischen Stellungnahme. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. (Postalische Anschrift: Nachbarschaftsverband Ulm, Postfach 3940, 89070 Ulm).
Bei Flächennutzungsplänen ist darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden nachfolgend aufgeführt:
Fachgutachten:
Verfasser: Nachbarschaftsverband Ulm
Thema: Umweltbericht
Stellungnahme:
Verfasser: Stadt Ulm - SUB V
Thema: Grundwasserschutz, Naturschutz
Stellungnahme:
Verfasser: RP Tübingen
Thema: Grundwasserschutz
Stellungnahme:
Verfasser: Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Thema: Forst, Naturschutz
Stellungnahme:
Verfasser: Regionalverband Donau-Iller
Thema: regionaler Grünzug
Stellungnahme:
Verfasser: RP Freiburg
Thema: Bodenschutz
Die Lage der Planänderung kann der nachfolgenden Planskizze entnommen werden.
Sprechzeiten Bürgerservice Bauen:
Mo 08:00-12:30 und 14:00-16:00 Uhr
Di 08:00-12:30 Uhr
Mi 08:00-12:30 Uhr
Do 12:30-17:00 Uhr
Fr 08:00-12:30 Uhr
Knoll
Verbandsvorsitzender
Ulm: Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen
durch.
Auf Grund neuer planerischer Voraussetzungen ist eine Teiländerung notwendig. Vorgesehen ist die Darstellung einer Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen. Im Nordosten von Wiblingen soll der Gartenabfallplatz an einen anderen Standort verlegt werden.
Nach Beschluss des Verwaltungsrates des Nachbarschaftsverbands Ulm vom 27.03.2026 findet in der Zeit vom 13. April - 15. Mai 2026 die öffentliche Auslegung des Änderungsplans mit Begründung und Umweltbericht sowie den bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB statt. In dieser Zeit können die Unterlagen im Bürgerservice Bauen der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht der Stadt Ulm, Münchner Str. 2, Zimmer 0.001 während der Sprechzeiten eingesehen werden. In diesem Zeitraum können die Unterlagen auch im Internet unter www.nachbarschaftsverband-ulm.de abgerufen werden. Bis zum 15.05.2026 besteht für jedermann Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme per Email (nachbarschaftsverband@ulm.de) oder zur postalischen Stellungnahme. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. (Postalische Anschrift: Nachbarschaftsverband Ulm, Postfach 3940, 89070 Ulm).
Bei Flächennutzungsplänen ist darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden nachfolgend aufgeführt:
Fachgutachten:
Verfasser: Nachbarschaftsverband Ulm
Thema: Umweltbericht
Stellungnahme:
Verfasser: Stadt Ulm - SUB V
Thema: Grundwasserschutz, Naturschutz
Stellungnahme:
Verfasser: RP Tübingen
Thema: Grundwasserschutz
Stellungnahme:
Verfasser: Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Thema: Forst, Naturschutz
Stellungnahme:
Verfasser: Regionalverband Donau-Iller
Thema: regionaler Grünzug
Stellungnahme:
Verfasser: RP Freiburg
Thema: Bodenschutz
Die Lage der Planänderung kann der nachfolgenden Planskizze entnommen werden.
Sprechzeiten Bürgerservice Bauen:
Mo 08:00-12:30 und 14:00-16:00 Uhr
Di 08:00-12:30 Uhr
Mi 08:00-12:30 Uhr
Do 12:30-17:00 Uhr
Fr 08:00-12:30 Uhr
Knoll
Verbandsvorsitzender
44. Teiländerung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans des Nachbarschaftsverbands Ulm - Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) -
Der Nachbarschaftsverband Ulm führt zurzeit ein Verfahren zur 44. Teiländerung des seit Februar 2002 rechtswirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplans für den Teilbereich:
Ulm und Blaustein: geplante Sonderbaufläche „Wind“ und Beschleunigungsgebiet für die Windenergie an Land
durch.
Allgemeines Ziel ist es, im Nachbarschaftsverband einen ausgewogenen Energiemix aus regenerativen Energien zu fördern, planerisch zu ermöglichen und umweltverträglich auszubauen und somit zum allgemeinen Klimaschutz beizutragen. Hierzu sind aus Sicht des Nachbarschaftsverbands Ulm Flächenausweisungen für Windkraft erforderlich.
Nach Beschluss des Verwaltungsrates des Nachbarschaftsverbands Ulm vom 27.03.2026 findet in der Zeit vom 13. April - 15. Mai 2026 die öffentliche Auslegung des Änderungsplans mit Begründung und Umweltbericht, der modifizierten artenschutzrechtlichen Prüfung sowie den bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB statt. In dieser Zeit können die Unterlagen im Bürgerservice Bauen der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht der Stadt Ulm, Münchner Str. 2, Zimmer 0.001 während der Sprechzeiten eingesehen werden. In diesem Zeitraum können die Unterlagen auch im Internet unter www.nachbarschaftsverband-ulm.de abgerufen werden. Zusätzlich werden Planunterlagen durch die Gemeinde Blaustein bereitgehalten. Bis zum 15.05.2026 besteht für jedermann Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme per Email (nachbarschaftsverband@ulm.de) oder zur postalischen Stellungnahme. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. (Postalische Anschrift: Nachbarschaftsverband Ulm, Postfach 3940, 89070 Ulm).
Bei Flächennutzungsplänen ist darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden nachfolgend aufgeführt:
Fachgutachten:
Verfasser: Nachbarschaftsverband Ulm
Thema: Umweltbericht
Fachgutachten:
Verfasser: Sieber Consult
Thema: modifizierte artenschutzrechtliche Prüfung
Stellungnahme:
Verfasser: Stadt Ulm - SUB V
Thema: Naturschutz, Immissionsschutz
Stellungnahme:
Verfasser: RP Tübingen
Thema: Naturschutz, Klimaschutz
Stellungnahme:
Verfasser: Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Thema: Forst, Naturschutz
Stellungnahme:
Verfasser: RP Freiburg
Thema: Bodenschutz
Die Lage der Planänderung kann der nachfolgenden Planskizze entnommen werden.
Sprechzeiten Bürgerservice Bauen:
Mo 08:00-12:30 und 14:00-16:00 Uhr
Di 08:00-12:30 Uhr
Mi 08:00-12:30 Uhr
Do 12:30-17:00 Uhr
Fr 08:00-12:30 Uhr
Knoll
Verbandsvorsitzender
Ulm und Blaustein: geplante Sonderbaufläche „Wind“ und Beschleunigungsgebiet für die Windenergie an Land
durch.
Allgemeines Ziel ist es, im Nachbarschaftsverband einen ausgewogenen Energiemix aus regenerativen Energien zu fördern, planerisch zu ermöglichen und umweltverträglich auszubauen und somit zum allgemeinen Klimaschutz beizutragen. Hierzu sind aus Sicht des Nachbarschaftsverbands Ulm Flächenausweisungen für Windkraft erforderlich.
Nach Beschluss des Verwaltungsrates des Nachbarschaftsverbands Ulm vom 27.03.2026 findet in der Zeit vom 13. April - 15. Mai 2026 die öffentliche Auslegung des Änderungsplans mit Begründung und Umweltbericht, der modifizierten artenschutzrechtlichen Prüfung sowie den bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB statt. In dieser Zeit können die Unterlagen im Bürgerservice Bauen der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht der Stadt Ulm, Münchner Str. 2, Zimmer 0.001 während der Sprechzeiten eingesehen werden. In diesem Zeitraum können die Unterlagen auch im Internet unter www.nachbarschaftsverband-ulm.de abgerufen werden. Zusätzlich werden Planunterlagen durch die Gemeinde Blaustein bereitgehalten. Bis zum 15.05.2026 besteht für jedermann Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme per Email (nachbarschaftsverband@ulm.de) oder zur postalischen Stellungnahme. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. (Postalische Anschrift: Nachbarschaftsverband Ulm, Postfach 3940, 89070 Ulm).
Bei Flächennutzungsplänen ist darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden nachfolgend aufgeführt:
Fachgutachten:
Verfasser: Nachbarschaftsverband Ulm
Thema: Umweltbericht
Fachgutachten:
Verfasser: Sieber Consult
Thema: modifizierte artenschutzrechtliche Prüfung
Stellungnahme:
Verfasser: Stadt Ulm - SUB V
Thema: Naturschutz, Immissionsschutz
Stellungnahme:
Verfasser: RP Tübingen
Thema: Naturschutz, Klimaschutz
Stellungnahme:
Verfasser: Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Thema: Forst, Naturschutz
Stellungnahme:
Verfasser: RP Freiburg
Thema: Bodenschutz
Die Lage der Planänderung kann der nachfolgenden Planskizze entnommen werden.
Sprechzeiten Bürgerservice Bauen:
Mo 08:00-12:30 und 14:00-16:00 Uhr
Di 08:00-12:30 Uhr
Mi 08:00-12:30 Uhr
Do 12:30-17:00 Uhr
Fr 08:00-12:30 Uhr
Knoll
Verbandsvorsitzender