Öffentliche Bekanntmachungen
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2027 und 2028
I.
Aufgrund von § 3 Abs. 1 des Nachbarschaftsverbandsgesetzes vom 9. Juli 1974 (GBl. S. 261) und von § 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in der Fassung vom 15. Dezember 2015 (GBl. S. 1147, 1149), in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, 698) mit Änderungen hat die Verbandsversammlung am 10.07.2026 folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt 2027 / 2028
1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 64.425 € / 66.225 €
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von -64.425€ / -66.225 €
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis von 0 € / 0 €
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 € / 0 €
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 € / 0 €
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis von 0 € / 0 €
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis von 0 € / 0 €
2. im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 64.425 € / 66.225 €
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit -64.425 € / -66.225 €
2.3 Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts von 0 € / 0 €
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 0 € / 0 €
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 0 € / 0 €
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit 0 € / 0 €
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf von 0 € / 0 €
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 € / 0 €
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 € / 0 €
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit von 0 € / 0 €
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes, Saldo des Finanzhaushalts von 0 € / 0 €
§ 2 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 10.000 € / 10.000 €
§ 3 Umlage
1. Die Verbandsumlage nach § 10 Abs. 2 der Verbandssatzung wird vorläufig festgesetzt auf 64.225 € / 66.025 €
2. Der vorläufige Umlagebetrag je Einwohner beträgt 0,3738 € / 0,3843 €
Ausgefertigt:
Ulm, 24.08.2026
gez.
Verbandsvorsitzender
II.
Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit Schreiben vom 17.09.2026 (Az: 2241.1-43) die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Ulm vom 10.07.2026 über die Festsetzung der Haushaltssatzung des Nachbarschaftsverbandes Ulm für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 bestätigt.
III.
Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung liegen vom 05.10.2026 bis 13.10.2026 während der Öffnungszeiten im BürgerService Bauen der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht, Münchner Straße 2, Zimmer 0.001, öffentlich aus.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Nachbarschaftsverband Ulm geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
gez.:
Verbandsvorsitzender
Sprechzeiten: Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht
Bürgerservice Bauen
Montag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag 12:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Tag der Veröffentlichung: 05.10.2026
Aufgrund von § 3 Abs. 1 des Nachbarschaftsverbandsgesetzes vom 9. Juli 1974 (GBl. S. 261) und von § 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in der Fassung vom 15. Dezember 2015 (GBl. S. 1147, 1149), in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, 698) mit Änderungen hat die Verbandsversammlung am 10.07.2026 folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt 2027 / 2028
1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 64.425 € / 66.225 €
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von -64.425€ / -66.225 €
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis von 0 € / 0 €
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 € / 0 €
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 € / 0 €
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis von 0 € / 0 €
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis von 0 € / 0 €
2. im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 64.425 € / 66.225 €
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit -64.425 € / -66.225 €
2.3 Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts von 0 € / 0 €
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 0 € / 0 €
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 0 € / 0 €
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit 0 € / 0 €
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf von 0 € / 0 €
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 € / 0 €
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 € / 0 €
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit von 0 € / 0 €
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes, Saldo des Finanzhaushalts von 0 € / 0 €
§ 2 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 10.000 € / 10.000 €
§ 3 Umlage
1. Die Verbandsumlage nach § 10 Abs. 2 der Verbandssatzung wird vorläufig festgesetzt auf 64.225 € / 66.025 €
2. Der vorläufige Umlagebetrag je Einwohner beträgt 0,3738 € / 0,3843 €
Ausgefertigt:
Ulm, 24.08.2026
gez.
Verbandsvorsitzender
II.
Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit Schreiben vom 17.09.2026 (Az: 2241.1-43) die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Ulm vom 10.07.2026 über die Festsetzung der Haushaltssatzung des Nachbarschaftsverbandes Ulm für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 bestätigt.
III.
Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung liegen vom 05.10.2026 bis 13.10.2026 während der Öffnungszeiten im BürgerService Bauen der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht, Münchner Straße 2, Zimmer 0.001, öffentlich aus.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Nachbarschaftsverband Ulm geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
gez.:
Verbandsvorsitzender
Sprechzeiten: Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht
Bürgerservice Bauen
Montag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag 12:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Tag der Veröffentlichung: 05.10.2026