Öffentliche Bekanntmachungen:
42. Teiländerung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans des Nachbarschaftsverbands Ulm
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) -

Der Verwaltungsrat des Nachbarschaftsverbands Ulm hat in seiner Sitzung am 05.12.2025 beschlossen, den seit Februar 2002 rechtswirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplan für die Teilbereiche:

Ulm-Jungingen: Beschleunigungsgebiet Wind

zu ändern.

Allgemeines Ziel ist es, im Nachbarschaftsverband einen ausgewogenen Energiemix aus regenerativen Energien zu fördern, planerisch zu ermöglichen und umweltverträglich auszubauen und somit zum allgemeinen Klimaschutz beizutragen. Hierzu sind aus Sicht des Nachbarschaftsverbands Ulm Flächenausweisungen für Windkraft erforderlich.

Die Bürger sollen gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die Planung informiert und am Änderungsverfahren beteiligt werden. Der Planentwurf kann vom 22. Dezember 2025 - 30. Januar 2026 im Bürgerservice Bauen der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht der Stadt Ulm, Münchner Str. 2, Zimmer 0.001 während der Sprechzeiten eingesehen werden. In diesem Zeitraum können die Unterlagen auch im Internet unter www.nachbarschaftsverband-ulm.de abgerufen werden. Bis zum 30.01.2026 besteht für jedermann Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme per Email (info@nachbarschaftsverband-ulm.de) oder zur postalischen Stellungnahme (Nachbarschaftsverband Ulm, Postfach 3940, 89070 Ulm).

Die Lage der Planänderung kann der nachfolgenden Planskizze entnommen werden.

Sprechzeiten Bürgerservice Bauen:
Mo 08:00-12:30 und 14:00-16:00 Uhr
Di 08:00-12:30 Uhr
Mi 08:00-12:30 Uhr
Do 12:30-17:00 Uhr
Fr 08:00-12:30 Uhr


Knoll
Verbandsvorsitzender

43. Teiländerung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans des Nachbarschaftsverbands Ulm
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) -

Der Verwaltungsrat des Nachbarschaftsverbands Ulm hat in seiner Sitzung am 05.12.2025 beschlossen, den seit Februar 2002 rechtswirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplan für die Teilbereiche:

Ulm: Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen

zu ändern.

Auf Grund neuer planerischer Voraussetzungen ist eine Teiländerung notwendig. Vorgesehen ist die Darstellung einer Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen. Im Nordosten von Wiblingen soll der Gartenabfallplatz an einen anderen Standort verlegt werden.

Die Bürger sollen gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die Planung informiert und am Änderungsverfahren beteiligt werden. Der Planentwurf kann vom 22. Dezember 2025 - 30. Januar 2026 im Bürgerservice Bauen der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht der Stadt Ulm, Münchner Str. 2, Zimmer 0.001 während der Sprechzeiten eingesehen werden. In diesem Zeitraum können die Unterlagen auch im Internet unter www.nachbarschaftsverband-ulm.de abgerufen werden. Bis zum 30.01.2026 besteht für jedermann Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme per Email (info@nachbarschaftsverband-ulm.de) oder zur postalischen Stellungnahme (Nachbarschaftsverband Ulm, Postfach 3940, 89070 Ulm).

Die Lage der Planänderung kann der nachfolgenden Planskizze entnommen werden.

Sprechzeiten Bürgerservice Bauen:
Mo 08:00-12:30 und 14:00-16:00 Uhr
Di 08:00-12:30 Uhr
Mi 08:00-12:30 Uhr
Do 12:30-17:00 Uhr
Fr 08:00-12:30 Uhr


Knoll
Verbandsvorsitzender

44. Teiländerung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans des Nachbarschaftsverbands Ulm
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) -

Der Verwaltungsrat des Nachbarschaftsverbands Ulm hat in seiner Sitzung am 05.12.2025 beschlossen, den seit Februar 2002 rechtswirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplan für die Teilbereiche:

Ulm-Söflingen und Blaustein: geplante Sonderbaufläche „Wind“ und Beschleunigungsgebiet für die Windenergie an Land

zu ändern.

Allgemeines Ziel ist es, im Nachbarschaftsverband einen ausgewogenen Energiemix aus regenerativen Energien zu fördern, planerisch zu ermöglichen und umweltverträglich auszubauen und somit zum allgemeinen Klimaschutz beizutragen. Hierzu sind aus Sicht des Nachbarschaftsverbands Ulm Flächenausweisungen für Windkraft erforderlich.

Die Bürger sollen gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die Planung informiert und am Änderungsverfahren beteiligt werden. Der Planentwurf kann vom 22. Dezember 2025 - 30. Januar 2026 im Bürgerservice Bauen der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht der Stadt Ulm, Münchner Str. 2, Zimmer 0.001 während der Sprechzeiten eingesehen werden. In diesem Zeitraum können die Unterlagen auch im Internet unter www.nachbarschaftsverband-ulm.de abgerufen werden. Bis zum 30.01.2026 besteht für jedermann Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme per Email (info@nachbarschaftsverband-ulm.de) oder zur postalischen Stellungnahme (Nachbarschaftsverband Ulm, Postfach 3940, 89070 Ulm).

Die Lage der Planänderung kann der nachfolgenden Planskizze entnommen werden.

Sprechzeiten Bürgerservice Bauen:
Mo 08:00-12:30 und 14:00-16:00 Uhr
Di 08:00-12:30 Uhr
Mi 08:00-12:30 Uhr
Do 12:30-17:00 Uhr
Fr 08:00-12:30 Uhr


Knoll
Verbandsvorsitzender

Öffentliche Auslegung Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht 2024
1. Aufgrund von § 95b Abs. 1 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Ulm am 05.12.2025 den Jahresabschluss für das Jahr 2024 festgestellt.

2. Der Jahresabschluss 2024 sowie der Rechenschaftsbericht 2024 liegen gemäß § 95b Abs. 2 GemO in der Zeit vom 19.01.2026 bis 27.01.2026 bei der Stadt Ulm, Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht, Münchner Str. 2, Zimmer 0.001 (BürgerService Bauen) aus und können während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.

gez.: Knoll
Verbandsvorsitzender

Sprechzeiten: Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht
Bürgerservice Bauen
Montag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag 12:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr