Öffentliche Bekanntmachungen:
42. Teiländerung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans des Nachbarschaftsverbands Ulm
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) -
Der Verwaltungsrat des Nachbarschaftsverbands Ulm hat in seiner Sitzung am 05.12.2025 beschlossen, den seit Februar 2002 rechtswirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplan für die Teilbereiche:
Ulm-Jungingen: Beschleunigungsgebiet Wind
zu ändern.
Allgemeines Ziel ist es, im Nachbarschaftsverband einen ausgewogenen Energiemix aus regenerativen Energien zu fördern, planerisch zu ermöglichen und umweltverträglich auszubauen und somit zum allgemeinen Klimaschutz beizutragen. Hierzu sind aus Sicht des Nachbarschaftsverbands Ulm Flächenausweisungen für Windkraft erforderlich.
Die Bürger sollen gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die Planung informiert und am Änderungsverfahren beteiligt werden. Der Planentwurf kann vom 22. Dezember 2025 - 30. Januar 2026 im Bürgerservice Bauen der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht der Stadt Ulm, Münchner Str. 2, Zimmer 0.001 während der Sprechzeiten eingesehen werden. In diesem Zeitraum können die Unterlagen auch im Internet unter www.nachbarschaftsverband-ulm.de abgerufen werden. Bis zum 30.01.2026 besteht für jedermann Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme per Email (info@nachbarschaftsverband-ulm.de) oder zur postalischen Stellungnahme (Nachbarschaftsverband Ulm, Postfach 3940, 89070 Ulm).
Die Lage der Planänderung kann der nachfolgenden Planskizze entnommen werden.
Sprechzeiten Bürgerservice Bauen:
Mo 08:00-12:30 und 14:00-16:00 Uhr
Di 08:00-12:30 Uhr
Mi 08:00-12:30 Uhr
Do 12:30-17:00 Uhr
Fr 08:00-12:30 Uhr
Knoll
Verbandsvorsitzender
Der Verwaltungsrat des Nachbarschaftsverbands Ulm hat in seiner Sitzung am 05.12.2025 beschlossen, den seit Februar 2002 rechtswirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplan für die Teilbereiche:
Ulm-Jungingen: Beschleunigungsgebiet Wind
zu ändern.
Allgemeines Ziel ist es, im Nachbarschaftsverband einen ausgewogenen Energiemix aus regenerativen Energien zu fördern, planerisch zu ermöglichen und umweltverträglich auszubauen und somit zum allgemeinen Klimaschutz beizutragen. Hierzu sind aus Sicht des Nachbarschaftsverbands Ulm Flächenausweisungen für Windkraft erforderlich.
Die Bürger sollen gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die Planung informiert und am Änderungsverfahren beteiligt werden. Der Planentwurf kann vom 22. Dezember 2025 - 30. Januar 2026 im Bürgerservice Bauen der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht der Stadt Ulm, Münchner Str. 2, Zimmer 0.001 während der Sprechzeiten eingesehen werden. In diesem Zeitraum können die Unterlagen auch im Internet unter www.nachbarschaftsverband-ulm.de abgerufen werden. Bis zum 30.01.2026 besteht für jedermann Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme per Email (info@nachbarschaftsverband-ulm.de) oder zur postalischen Stellungnahme (Nachbarschaftsverband Ulm, Postfach 3940, 89070 Ulm).
Die Lage der Planänderung kann der nachfolgenden Planskizze entnommen werden.
Sprechzeiten Bürgerservice Bauen:
Mo 08:00-12:30 und 14:00-16:00 Uhr
Di 08:00-12:30 Uhr
Mi 08:00-12:30 Uhr
Do 12:30-17:00 Uhr
Fr 08:00-12:30 Uhr
Knoll
Verbandsvorsitzender

43. Teiländerung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans des Nachbarschaftsverbands Ulm
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) -
Der Verwaltungsrat des Nachbarschaftsverbands Ulm hat in seiner Sitzung am 05.12.2025 beschlossen, den seit Februar 2002 rechtswirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplan für die Teilbereiche:
Ulm: Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen
zu ändern.
Auf Grund neuer planerischer Voraussetzungen ist eine Teiländerung notwendig. Vorgesehen ist die Darstellung einer Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen. Im Nordosten von Wiblingen soll der Gartenabfallplatz an einen anderen Standort verlegt werden.
Die Bürger sollen gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die Planung informiert und am Änderungsverfahren beteiligt werden. Der Planentwurf kann vom 22. Dezember 2025 - 30. Januar 2026 im Bürgerservice Bauen der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht der Stadt Ulm, Münchner Str. 2, Zimmer 0.001 während der Sprechzeiten eingesehen werden. In diesem Zeitraum können die Unterlagen auch im Internet unter www.nachbarschaftsverband-ulm.de abgerufen werden. Bis zum 30.01.2026 besteht für jedermann Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme per Email (info@nachbarschaftsverband-ulm.de) oder zur postalischen Stellungnahme (Nachbarschaftsverband Ulm, Postfach 3940, 89070 Ulm).
Die Lage der Planänderung kann der nachfolgenden Planskizze entnommen werden.
Sprechzeiten Bürgerservice Bauen:
Mo 08:00-12:30 und 14:00-16:00 Uhr
Di 08:00-12:30 Uhr
Mi 08:00-12:30 Uhr
Do 12:30-17:00 Uhr
Fr 08:00-12:30 Uhr
Knoll
Verbandsvorsitzender
Der Verwaltungsrat des Nachbarschaftsverbands Ulm hat in seiner Sitzung am 05.12.2025 beschlossen, den seit Februar 2002 rechtswirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplan für die Teilbereiche:
Ulm: Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen
zu ändern.
Auf Grund neuer planerischer Voraussetzungen ist eine Teiländerung notwendig. Vorgesehen ist die Darstellung einer Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen. Im Nordosten von Wiblingen soll der Gartenabfallplatz an einen anderen Standort verlegt werden.
Die Bürger sollen gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die Planung informiert und am Änderungsverfahren beteiligt werden. Der Planentwurf kann vom 22. Dezember 2025 - 30. Januar 2026 im Bürgerservice Bauen der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht der Stadt Ulm, Münchner Str. 2, Zimmer 0.001 während der Sprechzeiten eingesehen werden. In diesem Zeitraum können die Unterlagen auch im Internet unter www.nachbarschaftsverband-ulm.de abgerufen werden. Bis zum 30.01.2026 besteht für jedermann Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme per Email (info@nachbarschaftsverband-ulm.de) oder zur postalischen Stellungnahme (Nachbarschaftsverband Ulm, Postfach 3940, 89070 Ulm).
Die Lage der Planänderung kann der nachfolgenden Planskizze entnommen werden.
Sprechzeiten Bürgerservice Bauen:
Mo 08:00-12:30 und 14:00-16:00 Uhr
Di 08:00-12:30 Uhr
Mi 08:00-12:30 Uhr
Do 12:30-17:00 Uhr
Fr 08:00-12:30 Uhr
Knoll
Verbandsvorsitzender

44. Teiländerung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans des Nachbarschaftsverbands Ulm
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) -
Der Verwaltungsrat des Nachbarschaftsverbands Ulm hat in seiner Sitzung am 05.12.2025 beschlossen, den seit Februar 2002 rechtswirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplan für die Teilbereiche:
Ulm-Söflingen und Blaustein: geplante Sonderbaufläche „Wind“ und Beschleunigungsgebiet für die Windenergie an Land
zu ändern.
Allgemeines Ziel ist es, im Nachbarschaftsverband einen ausgewogenen Energiemix aus regenerativen Energien zu fördern, planerisch zu ermöglichen und umweltverträglich auszubauen und somit zum allgemeinen Klimaschutz beizutragen. Hierzu sind aus Sicht des Nachbarschaftsverbands Ulm Flächenausweisungen für Windkraft erforderlich.
Die Bürger sollen gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die Planung informiert und am Änderungsverfahren beteiligt werden. Der Planentwurf kann vom 22. Dezember 2025 - 30. Januar 2026 im Bürgerservice Bauen der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht der Stadt Ulm, Münchner Str. 2, Zimmer 0.001 während der Sprechzeiten eingesehen werden. In diesem Zeitraum können die Unterlagen auch im Internet unter www.nachbarschaftsverband-ulm.de abgerufen werden. Bis zum 30.01.2026 besteht für jedermann Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme per Email (info@nachbarschaftsverband-ulm.de) oder zur postalischen Stellungnahme (Nachbarschaftsverband Ulm, Postfach 3940, 89070 Ulm).
Die Lage der Planänderung kann der nachfolgenden Planskizze entnommen werden.
Sprechzeiten Bürgerservice Bauen:
Mo 08:00-12:30 und 14:00-16:00 Uhr
Di 08:00-12:30 Uhr
Mi 08:00-12:30 Uhr
Do 12:30-17:00 Uhr
Fr 08:00-12:30 Uhr
Knoll
Verbandsvorsitzender
Der Verwaltungsrat des Nachbarschaftsverbands Ulm hat in seiner Sitzung am 05.12.2025 beschlossen, den seit Februar 2002 rechtswirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplan für die Teilbereiche:
Ulm-Söflingen und Blaustein: geplante Sonderbaufläche „Wind“ und Beschleunigungsgebiet für die Windenergie an Land
zu ändern.
Allgemeines Ziel ist es, im Nachbarschaftsverband einen ausgewogenen Energiemix aus regenerativen Energien zu fördern, planerisch zu ermöglichen und umweltverträglich auszubauen und somit zum allgemeinen Klimaschutz beizutragen. Hierzu sind aus Sicht des Nachbarschaftsverbands Ulm Flächenausweisungen für Windkraft erforderlich.
Die Bürger sollen gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die Planung informiert und am Änderungsverfahren beteiligt werden. Der Planentwurf kann vom 22. Dezember 2025 - 30. Januar 2026 im Bürgerservice Bauen der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht der Stadt Ulm, Münchner Str. 2, Zimmer 0.001 während der Sprechzeiten eingesehen werden. In diesem Zeitraum können die Unterlagen auch im Internet unter www.nachbarschaftsverband-ulm.de abgerufen werden. Bis zum 30.01.2026 besteht für jedermann Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme per Email (info@nachbarschaftsverband-ulm.de) oder zur postalischen Stellungnahme (Nachbarschaftsverband Ulm, Postfach 3940, 89070 Ulm).
Die Lage der Planänderung kann der nachfolgenden Planskizze entnommen werden.
Sprechzeiten Bürgerservice Bauen:
Mo 08:00-12:30 und 14:00-16:00 Uhr
Di 08:00-12:30 Uhr
Mi 08:00-12:30 Uhr
Do 12:30-17:00 Uhr
Fr 08:00-12:30 Uhr
Knoll
Verbandsvorsitzender
